Basisdokumente
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Erste Konferenz
über Weltethos und traditionelle indische Ethik
New Delhi, 23.–24. November 1997
Über 50 Wissenschaftler und Aktivisten aus den verschiedenen Teilen Indiens versammelten sich am India International Centre in New Delhi vom 23.–24. November 1997 zu einer vom Dharma Pathishtan einberufenen Konsultation, um eine indische Antwort zu formulieren auf die Erklärung zum Weltethos des Parlamentes der Weltreligionen und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten, wie sie vom InterAction Council vorgeschlagen wurde. Die Teilnehmer bejahten einmütig die Bedeutung und Weisheit der beiden historischen Initiativen. Die Konsultation stellte fest, daß die Erklärung der Menschen-rechte sich in den letzten fünfzig Jahren als ein Segen erwiesen hat, insofern sie einen objektiven und verpflichtenden Bezugsrahmen schuf, um repressive Regime zu beurteilen und einzuschränken.
Im Lichte des aufkommenden globalen Szenarios besteht eine drängende Notwendigkeit, die Sorge um die Menschenrechte auszubalancieren mit einer entsprechenden Betonung der Menschenpflichten, wenn wir die Grundlage sichern wollen, um die Rechte selber für alle Menschen real und bedeutungsvoll zu machen. Das ist in der Tat ein bedeutsames Charakteristikum der indischen Verfassung, wie aus deren Artikel 51 deutlich hervorgeht. Ein bemerkenswerter Vorzug der vom Parlament der Weltreligionen vorgelegten Erklärung besteht darin, daß sie die globale Gemeinschaft – Erde, Menschheit und Nationen zusammengesehen – in den Vordergrund stellt und die bisher übliche selektive Akzentuierung von Teilaspekten ausgleicht. Es ist höchst lobenswert, daß diese Erklärung sich mutig auf das gemeinsame Erbe der Religionen gründet und die Tendenz vermeidet, den verschiedenen religiösen Interessengruppen dadurch gefällig zu sein, daß sie unterschiedliche Ideen aus verschiedenen Religionen miteinander ausgleicht. Die vorgelegte Erklärung ist, kurz gesagt, ein bedeutender Meilenstein unseres sich entwickelnden globalen Bewußtseins und des erweiterten Sinns unserer universalen gegenseitigen Abhängigkeit.
Da Erklärungen von sich aus nicht ausreichen, ihre Einhaltung sicherzustellen, war man sich bewußt, daß nach der Annahme einer Erklärung, Gruppen, die für Ihre Unterstützung gearbeitet haben, jene Einrichtungen und Organisationen gründen sollen, um ihre Einhaltung zu überprüfen. Eine gute Parallele dazu ist die Wirkung, welche die Menschenrechts- oder Umweltorganisationen hatten, um Erklärungen zu ihren Anliegen in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Gruppen zur Überprüfung der neuen Erklärung müssen gewährleisten, daß die Zustimmung von allen Ländern, Gruppen und Individuen einheitlich ist. Einer der Aspekte, der in den ärmeren und schwächeren Teilen der Welt große Verdrossenheit verursacht hat, besteht darin, daß Erklärungen dazu verwendet werden, eine ungleiche Ordnung zu erhalten: Man erhebt Forderungen zur Beseitigung der Atomwaffen, mit Ausnahme der enormen Vorräte der dominierenden Länder, die erhalten bleiben; man erhebt Forderungen nach Abbau der Handelsschranken, mit Ausnahme der enormen Protektion für die Bauern in Europa oder die Textilindustrie in den USA, die erhalten bleiben muß; man erhebt Forderungen nach Reduzierung giftiger Emissionen, welche die Atmosphäre schädigen, mit Ausnahme der Bestimmung, daß nach den Interessen derer maßgeschneidert werden muß, die den größten Anteil an Emissionen in die Atmosphäre haben. Damit die neue Erklärung der Menschenpflichten mit Sinn erfüllt wird und von allen angenommen wird, müssen die Gruppen gewährleisten, daß sich alle gleichermaßen daran halten.
Teilnehmer stellten fest: Sobald Bewegungen wachsen, um die Zustimmung sicherzustellen, und Gruppen wachsen, die sich auf die Erklärung berufen, um eine menschliche Zukunft in verschiedenen Teilen der Welt sicherzustellen, werden verschiedene Elemente der Menschenpflichten-Erklärung in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken. Diese unterschiedliche Akzentsetzung ist zu begrüßen, weil die jeweils zu betonenden Elemente von Region zu Region verschieden sind.
Teilnehmer stellten deshalb fest: Ethische Prinzipien, die sich nur auf den ethischen Bereich beziehen und sich nur von ihm her begründen, reichen wohl nicht aus, um die Erfüllung ethischer Pflichten sicherzustellen. Es ist die Spiritualität, die Dynamik des Glaubens, die durch die Zeitalter hindurch Individuen und Gruppen bestärkt und angespornt hat, ethischen Maßstäben gerecht zu werden. Teilnehmer erinnerten daran, daß die Völker des Ostens wesentlich religiöse Menschen sind. In Indien haben eine Anzahl von Reformern die Lehren unserer Religionen durch Anwendung mit neuem Sinn erfüllt und haben so einer enormen Masse von Menschen bewußtgemacht, was sie anderen verdanken. Sie haben sie dazu inspiriert, anderen und der Gemeinschaft zu dienen.
Teilnehmer fühlten, daß wir am besten durch die Herauskristallisierung dieses Erfahrungsschatzes das Anliegen einer Verbreitung der Botschaft der vorgeschlagenen Erklärung fördern. Dementsprechend schlagen wir vor, ein Treffen verschiedener Reform- und Religionsgruppen zusammenzurufen, um in dieser Hinsicht Erfahrung zu sammeln. Wir rechnen damit, einen Textband zusammenzustellen, der die indische Erfahrung, durch Religion einen Sinn für Verantwortung und Dienst zu wecken, zusammenfaßt. Das wird unser erster Beitrag sein zur Umsetzung der Erklärung in die Wirklichkeit. Dieser Band wird auch eine Brücke darstellen zwischen der Erklärung zum Weltethos des Parlamentes der Weltreligionen und der neuen Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten, vorgeschlagen vom InterAction Council.
Teilnehmer:
Swami Agnivesh war für Vorbereitung und Durchführung der Konferenz der Hauptverantwortliche. Die Teilnehmer stammen, soweit nicht anders angegeben, aus New Delhi.
Prof. Anwar Moazzam (Islamic Studies, University Hyderabad)
Prof. K. C. Yadav (Gurgaon)
Prof. Tahir Mahmood (Chairman, Commission for National Minorities)
Dr. Alice Jacob (Law Commission)
Prof. T. K. Oommen (Nehru University)
A. K. Merchant (Bahai's House)
Ven. Doboom Tulku (Tibet House)
Maulana Wahiduddin Khan (Islamic Centre)
Rtd. Justice Rajinder Sachar
Prof. P. S. Baren Ray
Prof. Allauddin Ahmed (Vice-Chancellor, Jamia Hamdard)
Mark Tully
Prof. M. S. Agwani (Udaipur)
Dr. Karan Singh M. P.
Ms. Monica Fimpel
Prof. Yash Pal (Noida)
Sh. Arun Shourie
Ms. Anuradha Gupta (Mussoorie)
Rev. Valson Thampu (St. Stephens College)
Ms. Susheela Bhan (Institute of Peace Research)
Pawan Gupta (Mussoorie)
Basheer Hussain (State Minorities Commission, Bangalore)
Mrs. Hamida Habibullah M. P. (Noida)
Dr. Sadhvi Sadhana (Acharya Sushil Muni Ashram)
Ms. Jillani Bano (Novelist, Hyderabad)
Dr. Promilla Kapur
Dr. S. K. Sharma
Dr. Tulsi Ram
Ms. Kamala Mankekar
Shri Amrit Lal (Noida)
Rtd. Justice V. R. Krishna Iyer (Ernakulam)
Joseph Puthooran
M. P. Krishnan Kutty (Times of India)
Ms. Rajani Tandon (Temple of Understanding)
Dr. V. S. Lal (General Secretary, Syn-od, Church of North India)
O. P. Shah (India International Centre)
Dr. Suresh Chandra Sharma (India Museum)
Prof. Riffat Hassan (Lahore, Pakistan)
Ms. Malvika
Dr. D. P. Goel
Prof. Sheotaj Singh
Shri Jagvir Singh
Fr. T. K. Jhon S.J.
Capt. Rudra Sen
Capt. Bodh Jaibharati (Faridabad)
Dr. Rishi Nanda Samsul Islam
Karan Sawhany
Dr. K. P. Shankaran
Dr. Surendra Kadiyan
S. P. Mohan.
Aus: Helmut Schmidth (Hrsg.),
Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Ein Vorschlag,
München 1998, S. 107–111